Allgemeine Geschäftsbedingungen der Farakos Internet Solutions, im Folgenden auch Agentur genannt.
übergeben. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
2.2. Die Agentur erbringt die Leistungen in drei Entwicklungsphasen:
2.2.1 Konzeptphase
Sie beinhaltet die Materialsammlung, Konkurrenz- und Zielanalyse (Zielstellung, Zielgruppe), die
Ausarbeitung eines Strukturvorschlags und den Layoutentwurf.
2.2.2 Entwurfsphase
In der Entwurfsphase wird ein Prototyp der Website erstellt, welcher die Struktur der
Website erkennen lässt, die wesentlichen gestalterischen Merkmale und die Grundfunktionalität
beinhaltet.
2.2.3 Herstellungsphase
In der Herstellungsphase wird die Endversion der Website erstellt. Sie wird durch die
Qualitätskontrolle und Übergabe der Daten abgeschlossen.
der alle notwendigen Entscheidungen herbeiführen kann.
3.2. Der Auftraggeber stellt die notwendigen Unterlagen zu Beginn der Konzeptionsphase zur
Verfügung.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich jede Entwicklungsphase abzunehmen. Festgestellte Mängel
werden von der Agentur, innerhalb angemessener Frist, unentgeltlich beseitigt und die Leistung
erneut zur Abnahme bereitgestellt. Ohne Abnahme durch den Auftraggeber gilt die Leistung 2
Wochen, nachdem die Fertigstellung erklärt wurde, als abgenommen.
4.2. Die Fristen verlängern sich angemessen, wenn die Übergabe benötigter Unterlagen oder die
Abnahme der Vorphase nicht termingemäß erfolgte.
4.3. Wenn die Agentur aus bei ihr liegenden nicht selbst verschuldeten Umständen, z.B. Krankheit,
die Leistungen nicht rechtzeitig erbringen kann, so verlängert sich die Frist unter Würdigung der
Interessenlage beider Vertragspartner angemessen. Wenn der Auftraggeber keine
vertragsgemäße Leistung erhält, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen
Verzugs oder Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
Urheberwerkvertrag. Entwürfe und Originale unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
5.2. Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung.
5.3. Die Agentur hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt zu Schadenersatz.
5.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
5.5. Wir sind nicht verpflichtet, erzeugte Arbeitsdateien (wie z.B. Photoshop-, Flash-Dateien) an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Dateien, so ist
dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Abschlagszahlungen sind möglich (1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach
Fertigstellung des Prototyps, 1/3 nach Ablieferung).
6.2. Zusatzarbeiten, die sich durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers ergeben,
werden gesondert berechnet.
6.4. Honorare und Gebühren sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
zahlen sind.
6.5. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. an.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung der vereinbarten Leistung. Liegt ein von uns
zu vertretender Mangel vor, so sind wir zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.3. Wir haften nur für entstandene Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. Beanstandungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der
Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als abgenommen.
7.5. Mit der Abnahme von Entwürfen und Webseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die
Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.6. Die Agentur ist für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich.
7.7. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der
Arbeiten oder Domainnamen haftet die Agentur nicht.
erstellten Leistungen Kopien anzufertigen.
8.2. Der Auftraggeber verwahrt alle der Agentur übergebenen und von der Agentur erstellten Daten
und Unterlagen zusätzlich bei sich.
8.3. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt
ausschließlich für die Erfüllung des Auftrags. Die Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige
Nutzung erfolgt nur nach Zustimmung des Auftraggebers.
9.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt
aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Farakos Internet Solutions, (AGB) vom 26.05.2009
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Agentur. Veränderungen oder Aufhebungen unserer Regelungen gewinnen an Gültigkeit, sofern diese durch die Agentur schriftlich wurden. Vertragsrelevant ist die AGB der Agentur und nicht die des Auftraggebers.
2. Angebote und Leistungserbringung
2.1. Die Agentur verpflichtet sich hinsichtlich der Erstellung von Websites diesegebrauchstauglich nach aktuellen Qualitätsstandards anzufertigen und in geeigneter Form zuübergeben. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
2.2. Die Agentur erbringt die Leistungen in drei Entwicklungsphasen:
2.2.1 Konzeptphase
Sie beinhaltet die Materialsammlung, Konkurrenz- und Zielanalyse (Zielstellung, Zielgruppe), die
Ausarbeitung eines Strukturvorschlags und den Layoutentwurf.
2.2.2 Entwurfsphase
In der Entwurfsphase wird ein Prototyp der Website erstellt, welcher die Struktur der
Website erkennen lässt, die wesentlichen gestalterischen Merkmale und die Grundfunktionalität
beinhaltet.
2.2.3 Herstellungsphase
In der Herstellungsphase wird die Endversion der Website erstellt. Sie wird durch die
Qualitätskontrolle und Übergabe der Daten abgeschlossen.
3. Zusammenarbeit zwischen den Geschäftspartnern, Mitwirkungspflicht
3.1. Der Auftraggeber benennt – sofern er es nicht selbst ist - einen kompetenten Ansprechpartner,der alle notwendigen Entscheidungen herbeiführen kann.
3.2. Der Auftraggeber stellt die notwendigen Unterlagen zu Beginn der Konzeptionsphase zur
Verfügung.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich jede Entwicklungsphase abzunehmen. Festgestellte Mängel
werden von der Agentur, innerhalb angemessener Frist, unentgeltlich beseitigt und die Leistung
erneut zur Abnahme bereitgestellt. Ohne Abnahme durch den Auftraggeber gilt die Leistung 2
Wochen, nachdem die Fertigstellung erklärt wurde, als abgenommen.
4. Lieferfristen, Lieferverzug
4.1. Die Fristen für zu erbringenden Leistungen werden im Auftrag vereinbart.4.2. Die Fristen verlängern sich angemessen, wenn die Übergabe benötigter Unterlagen oder die
Abnahme der Vorphase nicht termingemäß erfolgte.
4.3. Wenn die Agentur aus bei ihr liegenden nicht selbst verschuldeten Umständen, z.B. Krankheit,
die Leistungen nicht rechtzeitig erbringen kann, so verlängert sich die Frist unter Würdigung der
Interessenlage beider Vertragspartner angemessen. Wenn der Auftraggeber keine
vertragsgemäße Leistung erhält, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen
Verzugs oder Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
5. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
5.1. Jeder der Agentur erteilte Auftrag zur Erstellung einer Website ist einUrheberwerkvertrag. Entwürfe und Originale unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
5.2. Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung.
5.3. Die Agentur hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt zu Schadenersatz.
5.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
5.5. Wir sind nicht verpflichtet, erzeugte Arbeitsdateien (wie z.B. Photoshop-, Flash-Dateien) an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Dateien, so ist
dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen sind möglich (1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach
Fertigstellung des Prototyps, 1/3 nach Ablieferung).
6.2. Zusatzarbeiten, die sich durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers ergeben,
werden gesondert berechnet.
6.4. Honorare und Gebühren sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
zahlen sind.
6.5. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. an.
7. Gewährleistung, Haftung
7.1. Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.7.2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung der vereinbarten Leistung. Liegt ein von uns
zu vertretender Mangel vor, so sind wir zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.3. Wir haften nur für entstandene Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. Beanstandungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der
Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als abgenommen.
7.5. Mit der Abnahme von Entwürfen und Webseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die
Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.6. Die Agentur ist für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich.
7.7. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der
Arbeiten oder Domainnamen haftet die Agentur nicht.
8. Datensicherheit, Datenschutz
8.1. Die Agentur verpflichtet sich, ihr überlassene Daten sorgfältig zu behandeln und von digitalerstellten Leistungen Kopien anzufertigen.
8.2. Der Auftraggeber verwahrt alle der Agentur übergebenen und von der Agentur erstellten Daten
und Unterlagen zusätzlich bei sich.
8.3. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt
ausschließlich für die Erfüllung des Auftrags. Die Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige
Nutzung erfolgt nur nach Zustimmung des Auftraggebers.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen ist Recklinghausen.9.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt
aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Farakos Internet Solutions, (AGB) vom 26.05.2009




